FAQ zur Mitgliedschaft bei Future

 

Was ist eine Genossenschaft?

Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform für ein Unternehmen in Deutschland. Sie wird von dem Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt. Die Grundidee der Genossenschaft ist, dass Menschen sich zusammentun und gemeinsam etwas erreichen. Die Mitglieder der Genossenschaft sind ihre Eigentümerinnen bzw. Eigentümer, sie bestimmen die Ziele der Genossenschaft und überwachen, dass diese auch umgesetzt werden. Ein wichtiges Prinzip dabei ist: “Ein Mensch, eine Stimme”.

Warum ist Future eine Genossenschaft?

Wir wollen jetzt und für immer ein Unternehmen sein, das den Menschen dient und nicht andersherum. Also machen wir die Menschen einfach zu den Eigentümerinnen und Eigentümern des Unternehmens. Einerseits können wir als Mitglieder der Genossenschaft über die wichtigsten Fragen – bspw. welche Unternehmen wir als “nachhaltig” zählen – als Gemeinschaft entscheiden, andererseits können Aufsichtsrat und Vorstand, die unser Vertrauen genießen, auch schnell und unabhängig agieren.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Alle Mitglieder haben insbesondere das Recht an der Generalversammlung teilzunehmen. Dort bestimmen sie die Satzung und somit auch die Ziele der Genossenschaft. Auf der Generalversammlung werden auch die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt. Der Aufsichtsrat überwacht im Namen der Mitglieder detailliert die Arbeit des Vorstands. Auch größere, richtungsweisende Fragen können auf der Generalversammlung behandelt und ggf. durch die Mitglieder abgestimmt werden. Die Teilnahme an der Generalversammlung ist jedoch optional. Details zu deinen Rechten findest du in der Satzung unter §5.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Dabei sein ist alles. Die Satzung drückt es in §5 etwas formeller aus, aber besagt im Wesentlichen: Stehe für die Werte und Ziele der Genossenschaft ein und bring dich ein – natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten. Des Weiteren musst du den monatlichen Future-Beitrag zahlen, denn nur wer mit seiner Beitragszahlung zur langfristigen Finanzierung unserer Arbeit beiträgt, soll auch in der Genossenschaft mitbestimmen dürfen.

Wie funktioniert das mit den Anteilen bzw. Einlagen?

Damit viele Menschen gemeinsam eine Genossenschaft besitzen können, wird diese rechtlich betrachtet in Unternehmensanteile aufgeteilt. Diese Anteile können von Mitgliedern erworben werden. Das Geld, das durch den Erwerb der Anteile an die Genossenschaft fließt, nennt man eine “Einlage”.

Die Genossenschaftsanteile haben folgende Eigenschaften:
  • Anteile haben einen festen Wert, der in der Satzung festgelegt ist.
  • Anteile dürfen nicht frei auf einer “Börse” gehandelt werden.
  • Anteile müssen unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von der Genossenschaft zurückgekauft werden (siehe “Bekomme ich meine Einlage zurück?”).
  • Wenn die Genossenschaft Gewinne erwirtschaftet, können diese durch Beschluss der Generalversammlung pro Anteil ausgeschüttet werden (siehe “Kann ich durch die Ausschüttung von Gewinnen Geld verdienen?”).
  • Auch wenn du mehrere Anteile besitzt, hast du immer nur eine Stimme auf der Generalversammlung. Bei uns herrscht Demokratie!

Übrigens: Insbesondere der feste Wert der Anteile und das Prinzip “Ein Mensch, eine Stimme” unterscheiden die Genossenschaft stark von einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft.

Was ist der Unterschied zwischen der Einlage und dem monatlichen Future-Beitrag?

Der monatliche Future-Beitrag finanziert langfristig die Arbeit der Genossenschaft. Rein rechtlich stehst du für die Zahlung des Beitrags in einer Kundenbeziehung zur Genossenschaft. Gleichzeitig macht dich der einmalige Erwerb mindestens eines Genossenschaftsanteils zum Mitglied, sprich zur Miteigentümerin bzw. zum Miteigentümer der Genossenschaft.

Was passiert mit den Einlagen?

Die Einlagen werden in den Aufbau und die Verbesserungen der Dienstleistungen und Produkte der Genossenschaft investiert. Sie werden auch genutzt, um weitere Mitglieder zu gewinnen, neue Regionen zu erschließen und damit mehr Future-Beiträge zu erhalten. Insofern sind  Einlagen sowohl eine Investition für eine lebenswerte Welt als auch in die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft.

Bekomme ich meine Einlage zurück? Notfalls auch schnell?

Wenn du deine Mitgliedschaft schriftlich kündigst, bekommst du all deine Einlagen von der Genossenschaft zurückgezahlt. Du kannst auch Mitglied bleiben und nur einen Teil deiner Anteile schriftlich kündigen und für diese deine Einlage zurückerhalten. Die Auszahlung deiner Einlage ist erst nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist und nach Bestätigung des anschließenden Jahresabschlusses möglich (siehe nächster Absatz). Der Vollständigkeit halber wollen wir ergänzen: Voraussetzung für die Auszahlung der Einlage ist die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft, siehe “Gibt es ein Ausfallrisiko?”


Die Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft beträgt 2 Jahre zum Jahresende. Ob man zum Beispiel im Januar 2020 oder im Dezember 2020 kündigt, ist gleich: Die Kündigung wird in beiden Fällen mit dem Ende des Jahres 2022 wirksam. Die Auszahlung ist anschließend auch erst nach dem Jahresabschluss und der darauffolgenden Generalversammlung möglich. Denn der Jahresabschluss sagt aus, ob das Geld für die Auszahlung vorhanden ist (meist Anfang des Jahres). Die Generalversammlung muss diesen Jahresabschluss abnehmen (meist Mitte des Jahres). Entsprechend kann es ab Einreichung der Kündigung etwa 3 Jahre dauern, bis du dein Geld tatsächlich zurück erhältst.

Solltest du wegen einer finanziellen Notsituation schneller an deine Einlage ran müssen, kann dir ein anderes Mitglied mit Erlaubnis der Genossenschaft deine Anteile abkaufen. Ge­ge­be­nen­falls können wir dir dabei helfen jemanden zu finden – dafür gibt es jedoch keine Garantie.

Gibt es ein Ausfallrisiko?

Genossenschaften sind regelmäßigen und gründlichen sowohl internen als auch externen Prüfungen unterzogen. Unter den Aktiven bei Future arbeiten erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben den Anspruch sehr verantwortungsvoll und nachhaltig zu wirtschaften. Mittelfristig wollen wir durch die Bildung von Rücklagen einen Rückkauf deiner Anteile möglichst gut gewährleisten können. Gleichwohl wollen wir auch ambitioniert sein und investieren. Auch die Future eG ist ein Unternehmen mit wirtschaftlichen Risiken. Wir können nicht abschließend garantieren, dass etwas sehr schief geht und ein Teil deiner Einlagen oder all deine Einlagen nicht zurückgezahlt werden können. Deshalb solltest du kein Geld einlegen, auf das du in Zukunft stark angewiesen sein wirst! 

Im Extremfall einer drohenden Insolvenz sind unsere Mitglieder entsprechend der Satzung nicht zur “Leistung von Nachschüssen” verpflichtet. Das heißt du kannst niemals verpflichtet werden, noch mehr Geld in die Genossenschaft einzulegen.

Kann ich durch die Ausschüttung von Gewinnen Geld verdienen?

Wenn die Genossenschaft (nach Berücksichtigung potenzieller Verlustvorträge) Gewinne erwirtschaftet, dann kann die Generalversammlung entscheiden, diese Gewinne an die Mitglieder auszuzahlen. Die Verteilung der Auszahlung ist gleichmäßig auf alle erworbenen Anteile. Mitglieder, die mehr Anteile erworben haben, würden folglich auch mehr Auszahlung erhalten.

Unsere Genossenschaft hat nicht das Ziel, die Mitglieder zu bereichern, sondern eine positive gesellschaftliche Veränderung zu erzielen. Besonders in der Aufbauzeit wollen wir natürlich möglichst viel in die Genossenschaft investieren, anstatt Geld an die Mitglieder auszuschütten. Langfristig ist ein gutes Gleichgewicht aus Investition und Gewinnauszahlung denkbar – beispielsweise in Höhe der Inflation. Letztendlich liegt diese Frage jedoch immer in der Hand der Mitgliederversammlung, sprich in deiner Hand.

Ich möchte Future unterstützen, habe aber kaum finanzielle Mittel dafür – welche Möglichkeiten gibt es für mich?

Deine Ideen, deine Zeit, deine Erfahrungen, deine Lust am Wandel sind der Antrieb für Future! Du kannst z.B. an der Future Map mitwirken, Veranstaltungen mitorganisieren, weitere Mitglieder gewinnen, deine Lieblingsläden ansprechen, Partner zu werden und vieles mehr.